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FAIR TRANSPORT. Rechts neben dem Logo befindet sich das Kleintransporteure Gütesiegel.

Das Kleintransporteure-Gütesiegel.

Wir sind stolz, mitteilen zu dürfen, dass die  FAIR TRANSPORT BUCHER OG als erstes Unternehmen in der Steiermark im Jahr 2021 mit dem KT-Gütesiegel ausgezeichnet wurde.


Das KT-Gütesiegel (Kleintransport-Gütesiegel) dient der Hebung des Qualitätsstandards in der Kleintransport-Branche und ermöglicht es Kunden, die Unternehmen zu finden, die sich an Qualitätsstandards halten, welche durch die WKO in regelmäßigen Abständen überprüft werden.


Nach dem Vorbild der Wiener Fachgruppe der Kleintransporteure, die bereits 2017 ein Gütesiegel für mehr Qualität und ein besseres Image eingeführt haben, folgt seit 2021 auch die Steiermark dieser Qualitätsoffensive. 


Das KT-Gütesiegel berechtigt nicht nur zum Führen des Gütesiegels, die Gütesiegelträger werden auch explizit auf der Homepage der WKO Steiermark als solche namhaft gemacht und im Firmen A-Z der WKO als solche gekennzeichnet.


Das Gütesiegel für Kleintransportunternehmen erhält man nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:


+ Alle Fahrzeuge müssen nachweislich die Verwendungsbestimmung 20 (für das Güterbeförderungsgewerbe) im Zulassungsschein laut Güterbeförderungsgesetz §6 eingetragen haben


+ Das Unternehmen muss nachweisen, dass bei der ÖGK-STMK keine offenen Dienstgeberbeiträge vorhanden sind


+ Das Unternehmen darf keine Steuerschulden haben


+ Verpflichtende Absolvierung des Wifi-Gütesiegelkurses


+ Erfolgreich absolvierter Fahrtechnikkurs 

Das Kleintransporteure-Gütesiegel.

Wir sind stolz, mitteilen zu dürfen, dass die  FAIR TRANSPORT BUCHER OG als erstes Unternehmen in der Steiermark im Jahr 2021 mit dem KT-Gütesiegel ausgezeichnet wurde.


Das KT-Gütesiegel (Kleintransport-Gütesiegel) dient der Hebung des Qualitätsstandards in der Kleintransport-Branche und ermöglicht es Kunden, die Unternehmen zu finden, die sich an Qualitätsstandards halten, welche durch die WKO in regelmäßigen Abständen überprüft werden.


Nach dem Vorbild der Wiener Fachgruppe der Kleintransporteure, die bereits 2017 ein Gütesiegel für mehr Qualität und ein besseres Image eingeführt haben, folgt seit 2021 auch die Steiermark dieser Qualitätsoffensive. 


Das KT-Gütesiegel berechtigt nicht nur zum Führen des Gütesiegels, die Gütesiegelträger werden auch explizit auf der Homepage der WKO Steiermark als solche namhaft gemacht und im Firmen A-Z der WKO als solche gekennzeichnet.


Das Gütesiegel für Kleintransportunternehmen erhält man nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:


+ Alle Fahrzeuge müssen nachweislich die Verwendungsbestimmung 20 (für das Güterbeförderungsgewerbe) im Zulassungsschein laut Güterbeförderungsgesetz §6 eingetragen haben


+ Das Unternehmen muss nachweisen, dass bei der ÖGK-STMK keine offenen Dienstgeberbeiträge vorhanden sind


+ Das Unternehmen darf keine Steuerschulden haben


+ Verpflichtende Absolvierung des Wifi-Gütesiegelkurses


+ Erfolgreich absolvierter Fahrtechnikkurs 

Das Kleintransporteure-Gütesiegel.

Das KT-Gütesiegel dient zur Hebung des Qualitätsstandards in der Kleintransport-Branche und ermöglicht es Kunden, Kleintransport-Unternehmen zu finden, die sich an Qualitätsstandards halten und dadurch als seriöse Kleintransport-Unternehmen zu erkennen sind.


Nach dem Vorbild der Wiener Fachgruppe der Kleintransporteure, die bereits 2017 ein Gütesiegel für mehr Qualität und ein besseres Image eingeführt haben, folgt nun auch die Steiermark dieser Qualitätsoffensive. 


Das KT-Gütesiegel berechtigt nicht nur das "Tragen" des Gütesiegels, die Gütesiegelträger werden auch explizit auf der Homepage der WKO Steiermark als solche namhaft gemacht und sind auch im Firmen A-Z als solche gekennzeichnet.


Das Gütesiegel für den Kleintransport – dabei handelt es sich um Transporte mit Kfz bzw. Fahrzeugkombinationen bis 3,5 t hzG – erhält man wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:


  • Die Fahrzeuge müssen nachweislich die Verwendungsbestimmung 20 (für das Güterbeförderungsgewerbe) im Zulassungsschein laut Güterbeförderungsgesetz §6 eingetragen haben

  • Nachweis, dass bei ÖGK keine offenen Dienstgeberbeiträge vorhanden sind

  • Bestätigung, dass beim Finanzamt keine offenen Steuerbeträge vorhanden sind

  • Bestätigung über die Teilnahme (Geschäftsführer oder ein Angestellter in leitender Funktion) des Wifi-Gütesiegelkurses

  • Einen erfolgreich absolvierten Fahrtechnikkurs für die Berufskraftfahrer und auch für den selbstfahrenden Firmeninhaber/Geschäftsführer

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